In eigener Sache
Liebe Bauherrin, lieber Bauherr,
Sie haben sich mit einem unabhängigen, neutralen Energieberater zusammengeschlossen, um für Ihr Sanierungsobjekt eine neutrale Beratung zu Energieeffizienz und den Fördermöglichkeiten des BAFA und der KfW zu erhalten.
Im Gegensatz zu den Handwerkern der Einzelgewerke, die nur Ihre Einzelinteressen vertreten, hat der Energieberater die Aufgabe, alle Gewerke und die Anlagentechnik in einer neutralen Gesamtschau zu bewerten und im Sinne des Kunden zu prüfen, welche optimalen Fördermöglichkeiten es für sein geplantes Sanierungsvorhaben (Einzelmaßnahmen, KfW-Effizienzhaus) gibt und welche Randbedingungen – laut technischen Mindestanforderungen der KfW oder des BAFA - daraus folgen.
Information des Energieberaters
Wichtig für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die rechtzeitige Information des Energieberaters über alle Schritte des Sanierungsvorhabens, angefangen von der Angebotsabgabe bis zur Umsetzungsphase bei der Sanierung, weil bei einer Baubegleitung die verschiedene Sanierungsschritte begleitet und geprüft werden sollen.
Förderung von Sanierungsvorhaben
Eine Förderung des Sanierungsvorhabens ist in der Regel nur möglich, wenn ein Fachunternehmen die Sanierung ausführt und dies auch in einer Fachunternehmererklärung bestätigt.
Eigene Sanierungsmaßnahmen mit Materialeinkauf können nur dann gefördert werden, wenn die Einzelmaßnahmen gemäß den Technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Einzelmaßnahmen (BEG EM TMA) saniert werden. So muss eine Kellerdecke bspw. den U-Wert von 0,25 W/m²K erreichen, eine oberste Geschossdecke als Abschluss der beheizten Gebäudehülle sogar den U-Wert 0,14 W/m²K. Den Bauteilaufbau sollte der Energieberater vorgeben oder ein Firmenberater zugelassener Baustoffe (dokumentiert auch in Handbüchern).
Um eine Förderung der BEG EM Einzelmaßnahmen zu bekommen, reicht es nicht, das EnEV-Niveau zu erreichen, sondern das BAFA und die KfW wollen eine um 20% bessere Energieeffizienz.
Im System Arbeiten
Beispielsweise sollte die Sanierung von Außenwänden oder Dächern nur mit systemgeprüften Baumaterialien einer Firma gemacht werden, da die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben nur dann gewährleistet ist (Gewährleistung der Qualität des Bauteils). Und viele dieser Hersteller schulen auch die mit ihnen arbeitenden Fachhandwerker, so dass Verarbeitungsfehler erheblich minimiert werden.
Noch bedeutsamer wird das „Im System Arbeiten“ bei komplexen Anlagenkonfigurationen. Wenn beispielsweise eine Wärmepumpe in einem Altbau eingebaut werden soll, ist die Erfassung von Heizkörpern und Räumen mit Fußbodenheizungen sowie die vorherige Berechnung der Raum-Heizlast und sonstigen Parameter wichtig, um eine genaue Auslegung der Wärmepumpe und Fußbodenheizungs-Schlangen vornehmen zu können und um Fehler bei der Montage zu vermeiden. Solche Heizungsanlagen sollten nur von ausgewählten Fachbetrieben mit Fach-Knowhow und eingespielten Handwerksbetrieben bearbeitet werden.
Wenn der Bauherr oder die Bauherrin Handwerker bestellt, die Teilleistungen erbringen, ohne dass die Berechnungen zur Heizungsanlage mit Ihren Komponenten vorliegen, dann scheitert das Sanierungsvorhaben oder es werden sehr teure Nachbesserungen (einschließlich Sachverständigen-Gutachten) notwendig.
Steuerliche Förderung
Energieberater können keine rechtsverbindlichen Auskünfte zur steuerlichen Förderung ihres Sanierungsvorhabens durch KfW-Kredite, BAFA- und KfW-Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel geförderten Maßnahmen geben. Dies dürfen nur die zuständigen Finanzbehörden oder fachkundige Personen (Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine) machen.