Der Heizungscheck zur Optimierung für mit Gas betriebene Heizungen soll für Ein- bis Zweifamilienhäuser bis zum 15.September 2024 verpflichtend durchgeführt werden. Bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden ab 1000 Quadratmeter beheizter Fläche soll der Heizungscheck, ein hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bis 30.September 2023 durchgeführt werden.
Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten haben bis zum 15.September 2024 Zeit, einen hydraulischen Abgleich durchzuführen.
Wie sollen diese Vorgaben auf Grund der aktuellen Handwerkerlage durchgeführt werden? Dies ist realistisch nicht möglich.
Gesetzesgrundlage zum Heizungscheck: EnSimiMaV, Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung vom 1.10.2022, § 2 und §3